Gemäß §§9 Absatz 8, 16 und 16 Abs. 7 der Trinkwasser-Verordnung ist der Inhaber verpflichtet erforderliche Schutzmaßnahmen bei einem Legionellenbefall einzuleiten. Hierzu kann ein Legionellenfilter gehören.



Wir empfehlen eine kurze Rücksprache mit dem Eigentümer zu halten, ob dieser bereits Legionellenfilter besorgt. Da Legionellen lebensbedrohlich sein können, ist sofortige Handlung erforderlich. Eine mögliche Mietminderung von bis zu 25% ist zwar eine mögliche Sofort-Option für den Mieter. Dennoch ist ein Legionellenbefall eine direkte Gefährdung und sollte mit sofortigen Schutzmaßnahmen verbunden sein.    

Zusätzliche Links:
- Infoblatt über Legionellen vom Haus- und Grundbesitzerverein

- Trinkwasser-Verordnung


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