Für Wasserfilteranlagen mit einer Filterfeinheit unter 80 Mikrometer weigert sich der DVGW prinzipiell Zertifizierungen zu erteilen mit der Begründung , dass 


a) keine entsprechenden Prüfvorschriften vorliegen
b) Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung keiner weiteren Behandlung bedarf, da es von den Wasserversorgungsunternehmen eingehend und regelmäßig untersucht und vom Gesundheitsamt im Rahmen staatlicher Gesundheitsaufsicht überwacht wird. 

Entsprechende Anträge von Carbonit und anderen Wasserfilterherstellern werden regelmäßig auf dieser Basis abgelehnt. 


Dabei erfolgt keinerlei Beachtung der mit Gutachten und Zertifikaten nachgewiesenen Sachverhalte, dass Aktivkohlefilter (u.a. von Carbonit) natürlich Stoffe herausfiltern , die
a) nach dem Verlassen des Wasserwerkes ins Wasser gelangen - Kupfer und Blei aus Rohren und Armaturen - Bakterien aus Leckagen und Stagnationen - Chlor aus Desinfektionsmaßnahmen
b) derzeit aus Aufwandsgründen im Rahmen der Überwachung der Wasserwerke gar nicht erfasst werden wie Arzneimittelrückstände , Hormone , PFT , .... Diese sind aber nachweislich und zunehmend im Wasser vorhanden.
c) Geschmacks- und Geruchsbelastungen im Wasser bewirken . 


Diese werden außer der Feststellung, dass Wasser geruchs- und geschmacksneutral sein soll, in keiner Weise im "Rahmen der eingehenden Untersuchungen des Wasserversorgungsunternehmens" objektiv nachgeprüft und sind zugegebenerweise auch schlecht objektiv bestimmbar. 


Zudem ist die Anmaßung des (privatrechlichen) DVGW , dass nur Geräte und Produkte mit seinem Prüfzeichen eingesetzt werden dürfen rechtlich nicht zutreffend.


Sanquell oder auch carbonit verwendet in diesem Zusammenhang ausschließlich Materialien , die dem allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechen. 

Alle Materialien genügen zudem den Anforderungen der Lebensmittelsicherheit (LMBG , KTW-Richtlinien), die wir auf Anforderung dokumentieren können . 

Aus den genannten Gründen kann keine DVGW-Zulassung bereitgestellt werden